*CLICK HERE! 
Support Our Sponsors -- Support Us!

Ad Info
TranceNet Home Page
[home] [research] [getting started] [law] [personal stories] [secrets] [news] [about Trancenet]


Back |
back
Top of Article |
top of article
Independent 
Research Home 
Page |
home
Forward
forward


TranceNet: German Dissent with High Court Ruling

Part 1 of 2

[from email of an anonymous German national]


These 3 statements are after-the-fact opinions. All 3 parties were upset by
the way the BVerwG in Berlin came to its ruling: the judge, because there are
obvious violations of several basic laws included, and the 2 neutral experts,
who had been appointed by the OVG Muenster itself to that case. They both
couldn't follow the court's line of argument, which boils down to the
following:

The experts said, life-events like (not mentioned by this court: engagement,
marriage, entering military service  ... and) TM could trigger on 'vulnerable
Persoenlichkeiten' (predisposed persons) (court said:unstable persons) a
psychosis. The court, which was only supposed to check the legal 
integrity of
the OVG Muenster ruling, took a dictionary, looked under 'psychosis', took
the worst case of it (exogene Psychosen), which had never been talked about
in the previous hearing, and ruled: TM causes the definition of exogene
psychosis. The court failed to mention, that not even one such case had ever
been proven by the government. 

These 3 documents are also part of several present court cases.

The sect-hysteria has been stirred by religious officials (socalled
sect-experts) in such a way, that even contracts are broken in business life,
and private life of normal persons is heavily disturbed if the neighbourhood
comes to know the involvement in any ot the (undefined) sects.

So I give this information also as an appeal to your fair play. As a
jounalist you have a great influence and therefore responsibility, because
people can decide only on the information that is available to them.





Departement fur Psychiatrie Universitat Bern
Psychiatrische Universitatsklinik
Bolligenstrasse 111, 3072 Ostermundigen
                               Telefon 031 31 91 11
                                                    

Psychiatrische Universitatspoliklinik
Murtenstrasse 21, 3010 Bern
                                           Telefon 031 64 88 1 1        

Sozialpsychiatrische Universitatsklinik 
Murtenstrasse 21, 3010 Bern
Telefon 031 64 88 11    

Kinder- und Jugendpsychiatrische
Universitatsklinik und -Poliklinik
Postadresse:
Effingerstrasse 12,3011 Bern
Telefon 031 25 26 85

Herrn
Dr. iur.  Ch.  Reusch
Richter am Oberverwaltungs-
gericht Rheinland-Pfalz
Haus    Falkenhorst
D-5431  Stahlhofen

Bern, 5. Juli 1989 dz


Psychische Schaden durch transzendentale Meditation


Sehr geehrter Herr Dr. Reusch

Haben Sie besten Dank fur die Zusendung Ihres Schreibens vom 22. Juni 1989.

Gerne bestatige ich Ihnen auch schriftlich, dass ein kausaler
Ursachenzusammenhang zwischen transzendentaler Meditation und psychotischer
Entwicklung nicht besteht.
Wenn es auf Seite 36 aus dem Urteil des OVG Munster unter anderem heisst: "
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass das transzendentale
Meditieren oder auch das Engagement in der TM-Bewegung, als sog. life event
Ausloser fur Psychosen sein kann", so ist dieser Satz inhaltlich in seiner
Aussage einerseits vollig missverstandlich, andererseits irrelevant: Ist es
doch, wie weiter unten vom OVG richtig wiedergegeben, zutreffend, das life
event Ereignisse - und hier stimme ich vollig mit Prof.  Scharfetter uberein
- jede Art von Ereignissen sein konnen, die die ganze Person ergreifen 
und in
Anspruch nehmen, d.h. eine Verlobung, eine Heirat, eine Niederkunft oder der
Eintritt ins Militar kann eine Psychose auslosen.  Es ware vollich irrsinnig
und widersinnig, den Militardienst grundsatzlich als psychoseauslosend oder
eine Heirat als psychoseauslosend im Sinne eines generellen
Kausalzusammenhangs anzusehen.  Insofern wurde dieser Satz vollig
missverstandlich interpretiert.  Die Kann-Formulierung stellt mit nichten
einen Kausalzusammenhang her.  Ich darf Sie in diesem Zusammenhang als Leiter
der Jugendpsychiatrischen Universitatsklinik Bern darauf hinweisen, dass sehr
viele unserer psychotischen Jugendlichen aus christlichen, religiosen Sekten
stammen, die von der Bevolkerung mehr oder weniger akzeptiert sind und die
nicht als "gefahrlich " einge-


2

stuft werden.  Ich wurde mich jedoch huten, vorschnell diese Bewegungen als
psychoseinduzierend anzusehen.  Viel mehr scheint es mir so zu sein, dass
besonders vorbelastete und labilisierte Personen in jenen Gruppierungen
Schutz und Identitat finden, da sie als marginale Gruppierung einen
intensiven inneren Zusammenhalt aufweisen, der sie haufig auch stabilisiert.
 Bei Ablosungs- und Ausbruchsversuchen aus diesen Gemeinschaften kommt es
dann sehr haufig zu einer grossen Verunsicherung, weil der Schutz der Gruppe
wegfallt.

Ich teile Ihre Auffassung, dass die Schlussfolgerung, die hier das
Bundesverwaltungsgericht zieht, wenn es sich auf den ersten Satz des Urteils
des OVG Munster bezieht, die Gefahrlichkeit der TM-Meditation
uber-interpretiert, weil eben ein Kausalzusammenhang nicht besteht und nicht
nachgewiesen ist, dass im Quervergleich mit anderen religiosen Bewegungen
TM-Praktizierende haufiger psychotisch entgleisen wurden.  Dies stellt ja das
Oberlandesgericht auf Seite 36 des Urteils
3. Absatz ausdrucklich auch fest!

Unter den 30 von mir wissenschaftlich untersuchten ehemaligen und noch
aktiven TM-Mitgliedern (25 Aktive, 5 Ehemalige) befand sich kein einziger,
der in eine psychotische Krise hineingeraten ist.  Fur mich ist das Urteil
des Bundesverwaltungsgerichtes nicht nachvollziehbar.

Sollte ich aufgefordert werden, in obiger Sache nochmals vor Gericht angehort
zu werden, stunde ich gerne diesbezuglich zur Verfugung.

Mit freundlichen Grussen
Prof.Dr.med.G.Klosinski



Psychiatrische Universitatsklinik Zurich
Forschungsdirektion

Telefon 01 - 384 21 11  
Briefadresse
Postfach 68     
CH-8029 Zurich 8          


Zurich.   27.  Juni 1989 SCH/cm
Lenggstrasse 31


Herrn
Dr. iur.  C. REUSCH
Richter am Oberverwaltungs-
gericht Rheinland-Pfalz
Haus Falkenhorst

D-5431    Stahlhofen



Sehr geehrter Herr Dr. Reusch


Gerne bestatige ich Ihnen auf Ihre Bitte hin nochmals, dass
ein Kausalzusammenhang zwischen TM und Psychose nicht behauptet werden darf.
 Es war ja der Sinn meiner mundlichen Aussage in Munster, das zu begrunden:
Es ist nicht erwiesen, dass Mitglieder von TM mehr Psychosen aufweisen,als
Menschen gleichen Alters spontan entwickeln konnen.  Selbst wenn erwiesen
ware, dass Psychosen vermehrt vorkommen (was aber nicht der Fall ist), ware
ein Kausalzusammenhang noch nicht erwiesen.  Dies deshalb, weil ja moglich
ware, dass Menschen in sogenannten prapsychotischen Zustanden vermehrt die
Zuflucht bei solchen bergenden Gruppen suchen.
Zum Thema Life event ist zu sagen, dass das grundsatzlich jedes Ereignis,
selbst ein Schreck im Strassenverkehr, Krisen in einer personlichen Beziehung
sein kann.  Auch das habe ich in Munster dargestellt.  Der Begriff der
Personlichkeitszerstorung durch die Psychose gehort weitgehend einer
antiquierten Psychiatrie an.  Er ist als Fachterminus ungeeignet.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben zu dienen,und grusse Sie freundlich.
Prof.  Dr.med. C. Scharfetter

[top ]
Back |
back
Top of Article |
top of article
Independent 
Research Home 
Page |
home
Forward
forward


[home] [research] [getting started] [law] [personal stories] [secrets] [news] [about Trancenet]


Internet Link Exchange
Member of the Internet Link Exchange


This page was last built with Frontier on a Macintosh on Wed, Feb 26, 1997 at 12:45:34 PM.