|
|
TranceNet: German Court 1985 RulingPart 1 of 5X-POP3-Rcpt: jmknapp@mail Date: 10 Feb 1996 15:38:00 +0100 From: bpfk@alnilam.toppoint.de (Bernd Kassler) To: jmknapp53@gmail.com Subject: Re: TRANCE-L: "German" Study. Mime-Version: 1.0 Organization: Inst. f. Angew. Heterogonie, Kiel Hello John on 06 Feb 96 you posted me on Re: TRANCE-L: "German" Study. first of all a short remark of Ingo Heinemann, who is a lawyer: "The decision of the court "OVG Muenster" is at last irrelevant because it was cancelled by the decision of the High Administrational Court." Note that TM tried to appeal against that decision at the High Constitunial Court. The decision of the High court will follow soon. Here is the decision of the OVG (that was overruled): (note that I did not clear all the specific german letters) =================================================================== OBERVERWALTUNGSGERICHT FUeR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 A 1125/84 Verkuendet am: 18. Dezember 1985 10 K 2269/80 Koeln Lepper Urkundsbeamtin der Geschaeftsstelle In dem Verwaltungsrechtsstreit 1. der IMS Internationale Meditationsgesellschaft Deutscher Verband e.V., Am Berg 2, 4516 Bissendorf 2, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Dipl.-Ing. Hans Peter Ritterstaedt, 2. der Vereinigung deutscher Aerzte zur Foerderung der Gesundheit durch Transzendntale Meditation e.V., vertreten durch die Vorsitzenden Dr. Dieter Kroener und Dr. Ulrich Messner, Am Berg 2, 4516 Bissendorf 2, 3. des Dipl.-Ing. Hans Peter Ritterstaedt, Johberg 68 B, 4711 Walhorn, Belgien, 4. des Dr. rer nat. Heinrich Roeder, ParkstraPe 24, 5231 Weyerbusch, 5. des Dr. Ing. Lothar Uhlenbusch, ViersbacherstraPe 20, 5231 Hirz-Maulbach, 6. des Dr. med. Dietrich Wachsmuth, Neue StraPe 16, 4516 Bissendorf 2, 7. der Dipl.-Psych. Charlotte Roeder, ParkstraPe 24, 5231 Weyerbusch, 8. des Vorsitzenden Richters Dr. jur. Claus Godbersen, Strampfershof 7, 2470 Bad Schwartau, 9. der Richterin am Landgericht Dorothee Osterhagen-Zalles F., Wilhelm-Levison-StraPe 3, 5300 Bonn 1, 10. des Professors Dr. rer. nat. Gerd Unruh, BergstraPe 27, 7809 Simonswald-Ober, 11. des Studiendirektors a.D. Dieter Junk, LibanonstraPe 4, 7000 Stuttgart, 12. des Elektromeisters Hans-Juergen Wohlers, SuedenderstraPe 48, 2902 Rastede, - ProzePbevollmaechtigter der Klaeger zu 1., 3. bis 7., 9. und 10: Rechtsanwalt Dr. Hess, ViktoriastraPe 39, 5400 Koblenz 1 ~ - ProzePbevollmaechtigter der Klaeger zu 2., 8., 11. und 12.: Rechtsanwalt Holly, KaiserstraPe 1, 5430 Montabaur ~ g e g e n die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister fuer Jugend, Familie und Gesundheit, Kennedy- Allee 105-107, 5300 Bonn 2, - Beklagte ~ - ProzePbevollmaechtigte: Rechtsanwaelte Meyer-Koering, Dr. Privat, Dr. Kade, Bosch und Dr. Schaefer-Goelz, WilhelmstraPe 27, 5300 Bonn 1 ~ wegen Unterlassung von AeuPerungen und Richtigstellung hat der 5. Senat auf die muendliche Verhandlung vom 12. und 13. Dezember 1985 durch den Praesidenten des Oberverwaltungsgerichts Dr. Bischoff, den Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Heveling, die Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Brossok, die ehrenamtliche Richterin Eilers, Chefsekretaerin, die ehrenamtliche Richterin Wevers, Hausfrau, auf die Berufung der Klaeger zu 1.-8., 11. und 12. gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koeln vom 21. Februar 1984 fuer Recht erkannt: I. Das Verfahren wird im Umfang der Klageruecknahme eingestellt; insoweit ist das angefochtene Urteil wir- kungslos. II. Das angefochtene Urteil wird - soweit es nicht rechtskraeftig ist - geaendert. Die Beklagte wird verurteilt, 1. kuenftig folgende PauschalaeuPerun- gen zu unterlassen: a) TM gehoert zu dem mit "Jugend- sekten" bzw. "Jugendreligio- nen" umschriebenen Kreis bzw. TM ist eine der "sogenannten" neuen Jugendreligionen, Jugendsekten oder Psychosek- ten", b) TM wird von "nicht ausreichend qualifizierten" Lehrern ver- mittelt, c) "TM kann zu psychischen Schae- den oder zu einer Persoenlich- keitszerstoerung fuehren", d) "das Finanzgebaren der TM- Bewegung ist unserioes, 2. kuenftig kein Informationsmaterial zu versenden, in dem TM zu den Jugendsekten, Jugendreligionen, Psychosekten oder Psychogruppen gezaehlt wird, 3. folgende Erklaerung abzugeben: "Die in verschiedenen Verlautba- rungen des Bundesministers fuer Jugend, Familie und Gesundheit enthaltene AeuPerung, Transzenden- tale Meditation (TM) sei eine sogenannte Jugendsekte oder Jugendreligion, wird wegen der mit diesem Begriff in der Oeffent- lichkeit verbundenen Vorstellun- gen nicht aufrechterhalten. Das Programm der TM wendet sich nicht speziell an Jugendliche, sondern an die gesamte Gesell- schaft. Anhaltspunkt dafuer, daP die TM-Organisation junge oder erwachsene Menschen in ihrer freien Willensbestimmung beein- traechtigt, sind nicht ersicht- lich. Es liegen auch keine wis- senschaftlich fundierten Erkennt- nisse vor, ob TM zu gesundheit- lichen, insbesondere psychischen Schaeden fuehrt." 4. den Klaegern mitzuteilen, welchen oeffentlichen Stellen und Verbaen- den sie seit Juli 1978 Material zugesandt hat, in dem TM als Jugendsekte, Jugendreligion, Psychogruppe oder Psychosekte bezeichnet wird, 5. den Tenor des vorliegenden Urteils ueber den Pressedienst des Bundesministeriums fuer Jugend, Familie und Gesundheit zu veroef- fentlichen. Im uebrigen wird die Berufung zurueck- gewiesen. III. Unter Einbeziehung des rechtskraefti- gen Teils der Kostenentscheidung erster Instanz werden die Kosten wie folgt verteilt: Die Klaegerin zu 9. traegt 1/23 der auPergerichtlichen Kosten der ersten Instanz, der Klaeger zu 10. 1/11 der Gerichtskosten und 2/23 der auPerge- richtlichen Kosten. Von den restli- chen Kosten der ersten Instanz tra- gen die Klaeger zu 1.-8., 11. und 12. je 1/30, die Beklagte 2/3. Die bis zur teilweisen Klagerueck- nahme entstandenen Kosten des Beru- fungsverfahrens tragen die Klaeger zu 1.-8., 11. und 12. zu je 1/30, die Beklagte zu 2/3. Die restlichen Kosten des Berufungsverfahrens tra- gen die Klaeger zu 1.-8., 11. und 12. zu je 1/100, die Beklagte zu 9/10. IV. Die Kostenentscheidung ist vorlaeufig vollstreckbar. V. Die Revision wird nicht zugelassen. T a t b e s t a n d : Der Klaeger zu 1. verbreitet das Programm der Transzendenta- len Meditation (TM) nach Maharishi Mahesh Yogi in der Bundesrepublik Deutschland; der Klaeger zu 2. ist ein Zusam- menschluP von Aerzten, der die BewuPtseinsentfaltung, die ganzheitliche Entwicklung der Persoenlichkeit und die Verbes- serung der Volksgesundheit durch Erforschung, Anwendung und Verbreitung der Technik der Transzendentalen Meditation und der auf ihr aufbauenden Programme anstrebt. Die Klaeger zu 3. bis 12. sind Lehrer der Transzendentalen Meditation. Die Klaeger wenden sich gegen AeuPerungen des Bundesministers fuer Jugend, Familie und Gesundheit. Im Februar 1978 fand in Hannover eine Fachtagung zu dem Thema "Probleme im Zusammenhang mit den sog. "Jugendreligionen" statt, auf der die "Aktion fuer geistige und psychische Freiheit", Bensheim, eine "Dokumentation ueber die Auswirkungen der Jugendreligionen auf Jugendliche im Einzelfaellen" vorlegte. Diese befaPte sich auch mit der Transzendentalen Meditation. In der Dokumentation heiPt es u.a.: TM koenne "katastrophale Folgen" haben, wie z.B. "totale Isolation", "Horrortrips mit Wahnvorstellungen, be- gleitet von Angstzustaenden" und sei "unter die Gruppe der giftigen Drogen einzuordnen." Im "Pressedienst des Bundesministers fuer Jugend, Familie und Gesundheit" erschien am 10. Juli 1978 eine Darstellung ueber die "Neuen Jugendreligionen", die am 19. Juli 1978 wort- gleich auch in den "Informationen des Bundesministers fuer Jugend, Familie und Gesundheit" veroeffentlicht wurde. Darin wird die TM-Bewegung des "Jugendreligionen" bzw. "Jugendsekten" zugeordnet, die als Sammelbegriff fuer unterschiedliche Gruppen bezeichnet werden, deren Zielgrup- pen und Anhaenger vornehmlich junge Menschen seien. Als "bemerkenswerte Aehnlichkeiten" der Sekten werden aufgefuehrt: "Autoritaere, pariarchalische Fuehrergestalt - totaler Gehorsam der Anhaenger - nach strengem Reglement ausgerichtetes Gemeinschaftsleben - kompromiPlose Ablehnung der 'alten Gesellschaft' - mit moralischem Rigorismus gepaartes elitaeres SendungsbewuPtsein der 'Juenger'. "Unter "Auswirkungen des Sektenbeitritts" heiPt es: "Mit dem Beitritt zur Sekte ist offenbar bei vielen Sektenmitgliedern eine Beaengstigende Persoenlichkeitsveraenderung verbunden. Fachleute sprechen von 'Entpersonifizierung durch Wirklichkeitsverlust'... Offenbar gelingt es nur relativ 'ichstarken' Anhaengern, sich ohne erkennbare gesundheitliche Schaeden aus der Sektenbin- dung zu loesen. Nicht wenige ehemalige Sektenangehoerige muessen ueber lange Zeit psychotherapeutische und psychia- trische Hilfe in Anspruch nehmen." Speziell zu TM wird geaeuPert: "Transzendentale Meditation versucht Anhaenger durch Meditationstechniken (angeblich 'Entspannungstechniken') in eine Scheinwelt, frei von Leiden und Problemen, zu fuehren. Hauptsaechliche Finazierungsquelle: Erhebung hoher Gebuehren fuer Transzendentale Meditations- Kurse". Unter Hinweis auf die "eindrucksvolle Dokumentation von Erfahrungsberichten betroffener Eltern und Sektenangehoe- riger" der "Aktion fuer geistig und psychische Freiheit" wird ausgefuehrt: "In saemtlichen drei behandelten Gruppen (Kinder Gottes, Vereinigungskirche und Transzendentale Meditation) wurden Faelle schwerer psychischer Stoerungen festgestellt. Besonders bemerkenswert sind die im Zusammenhang mit Trans- zendentalen Meditationen gemachten Beobachtungen : Die 'entartete religioese Technik` bewirkt eine wachsende Hoerig- keit der Sektenmitglieder. Die Abhaengigkeit wiederum fuehrt zu Persoenlichkeitskrisen, die sich soweit entwickeln koennen, daP der Meditierende unfaehig wird, in unserer Gesellschaft zu leben." Auf einer Pressekonferenz am 10. Juli 1978 erlaeuterte Staatssekretaet Prof. Dr. Wolters die Darstellung weiter. AuPerdem uebergab er die von der "Aktion fuer geistige und psychische Freiheit" gefertigte Dokumentation der deutschen Presse und sandte sie anschliePend allen zustaendigen Stellen in Bund und Laendern sowie - auf Anforderung - zahlreichen Privatpersonen zu. Die Presse berichtete ausfuehrlich. Nach dem Massenselbstmord der "Volkstempel-Sekte" aeuPerte Staatssekretaer Prof. Dr. Wolters in einem Interview, das in den Informationen des Bundesministers fuer Jugend, Familie und Gesundheit vom 30. November 1978 veroeffenlicht wurde: Die Typischen Merkmale dieser Sekte seinen auch bei den Jugendreligionen zu finden, die in der Bundesrepublik Deutschland vertreten seinen. Rechtlich sei diesen Sekten nicht beizukommen, weil sie zum uebergroPen Teil volljaehrige Menschen anwerben wuerden, denen sie eine heile Welt vorgau- kelten. Es seinen Menschen, die sich selbst nicht mit ihren Problemen auseinandersetzen wollten. Haetten die Sekten erst einmal diesen Einstieg bei ihren neuen Mitgliedern, dann komme bei ihnen allmaehlich der Persoenlichkeitszerfall. Was nach einer relativ kurzen Zeit zu beobachten sei, lasse sich eigentlich nur mit Gehirnwaesche zutreffend beschreiben. Ehemalige Mitglieder einer fanatischen Sekte brauchten fast immer eine umfassende Rehabilitation, um ihre Persoenlich- keitszerstoerung einigermaPen zurueckzudraengen. Unter den "fanatischen Sekten" nannte er die Gesellschaft fuer Trans- zendentale Meditation. Am 1. Juni 1979 antwortete Staatssekretaer Prof. Dr. Wolters auf die Frage eines Abgeorneten im Bundestag, bei TM sei zu unterscheiden zwischen ihrem nicht zu beanstandenden Einsatz ausschliePlich als Entspannungstechnik, etwa im Rahmen psy- chotherapeutischer Behandlung, und dem anders zu bewertenden Anspruch als umfassendes Lebensfuehrungsprogramm. Bei Anwen- dung der TM als Lebensfuehrungsprogramm sehe die Bundesregie- rung fuer solche Meditierende eine Gefahr, die entweder labil seinen oder sich in einer Krise befaenden, weil weder die Methode noch die Organisation auf diese negativen Auswirkun- gen eingehen koenne und wolle, Der Parlamentarische Staats- sekretaer Zander erklaerte am 14. Dezember 1979 im Deutschen Bundestag, die Meditationsbegleitung durch die TM-Lehrer genuege nicht einem fundierten therapeutischen Anspruch; sie verfuege haeufig nicht ueber die noetige Ausbildung und Erfah- rung und haetten ferner keine entsprechende Fachberatung, um tiefgreifende Stoerungen der Meditierenden zu erkennen und auf ihre jeweilige persoenliche Situation eingehen und die bearbeiten zu koennen. Im Dezember 1979 legte der Bundesminister fuer Jugend, Familie und Gesundheit dem PetitionsausschuP des Deutschen Bundestages einen Bericht ueber die Jugendsekten vor, der im Februar 1980 unter dem Titel "Jugendreligionen in der Bundesrepublik Deutschland" herausgegeben und in der Folge- zeit in einer Gesamtauflage von ueber 100.000 Exemplaren an Interessenten abgegeben wurde. Auch darin wurde die Trans- zendentale Meditation den Jugendreligionen/Jugendsekten zugeordnet. Mit der Klage haben die Klaeger vorgetragen, die AeuPerungen des Bundesministers verletzten sie schwer in ihrer korpora- tiven bzw. persoenlichen Ehre. Aus Art. 1 Abs.1, 2 Abs. 1 GG koennten sie Folgenbeseitigung verlangen; die AeuPerung der Beklagten, TM sei eine Jugendsekte, sei eine rechtswidrige, unwahre und ehrenruehrige Tatsachenbehauptung. Der Begriff Jugendsekte sei eine Sammeltatsachenbehauptung mir zwar sehr praezisen zu umreiPenden Tatsachenkern, bestehend im wesent- lichen aus 6 Einzeltatsachenbehauptungen. Konkludent werde naemlich erklaert, es handele sich um eine Sekte, deren Zielgruppe vornehmlich junge Menschen seien, die durch die Sektenfuehrer veranlaPt wuerden, aus ihren sozialen Bezuegen auszusteigen, und durch unsaubere Methoden (Noetigung, Koer- perverletzung, Psychomutation) in ein totales Gehorsams- und Abhaengigkeitsverhaeltnis gebracht wuerden; die Folgen seien regelmaePige psychische Schaeden und eine Zerstoerung der Persoenlichkeit; die der Sektenfuehrer seinen skrupellose Geschaeftemacher, die junge Menschen unter dem Deckmantel religioeser Ziele finanziell ausbeuteten. Alles dies sei bezogen auf TM unrichtig. TM sei eine hochwirksame Tiefen- entspannungstechnik, deren physiologische Wirkungen wis- senschaftlich bewiesen seien. Sie sei keine Religion; es handelte sich vielmehr um eine ganzheitliche, natuerliche, geistige Technik zur BewuPtseinsentfaltung, die sich mit jedem Glauben und jeder Weltanschauung vereinbaren lasse. Bei TM gebe es keine gezielte Anwerbung Jugendlicher und keine Veranlassung zum Aussteigen aus des sozialen Bezuegen. Es Wuerden weder unsaubere Methoden wie Gehirnwaesche oder Psychomutationen eingesetzt, noch totale Gehorsams- und Abhaengigkeitsverhaeltnisse geschaffen. Die Behauptung, TM koenne zu psychischen Schaeden oder Stoerungen fuehren, sei abwegig. Der von der Beklagten mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragte Prof. Dr. Langen aus Mainz sei kein Kenner von TM. TM mache nicht krank, sondern gesund. Das TM- Programm sei eine hervorrragende Methode der Krankheitsvor- beugung und Therapieergaenzung. Nach dem Bericht der Bundes- regierung ueber die Lage der Psychiatrie beduerften 3 v.. der Bevoelkerung psychatrische Behandlung. Da in bezug auf TM nur von einigen Faellen gesprochen werde, bei etwa 90.000 einge- fuehrten Personen, belege dies gerade ihre hohe Wirksamkeit im Hinblick auf psychische Erkrankungen. Jedenfalls sei eine Ursaechlichkeit zwischen TM und psychischen Stoerungen nicht erwiesen. TM-Lehrer wuerden einem sorgfaeltigen AusleseprozeP unterworfen und durchliefen einen auf der Grundlage ganz- heitlicher Forschungsansaetze und nach einer neuartigen Bil- dungsmethodologie strukturierten intensiven Lehrerausbil- dungskurs von mindestens 12 Monaten. Eine medizinische Ausbildung sei nicht eingeschlossen; alle TM-Lehrer seinen angehalten, Kranke nur in Zusammenarbeit mit dem behandeln- den Arzt in der TM-Methode zu unterweisen und bei auftreten- den Krankheiten den Betroffenen zur Arzt zu schicken. Das Finanzgebaren der deutschen TM-Organisationen sei serioes. Der ueberwiegende Teil der Einnahmen des Klaegers zu 1. ruehre aus Kursen zur Vermittlung der TM- und TM-Sidhi-Technik. Fuer den Aufbau und die Taetigkeit einer weltweiten Organisation seien erhebliche finanzielle Mittel erforderlich, insbeson- dere weil die Bewegung auch die Entwicklungslaender erreichen wolle, in denen die Programme kostenlos oder stark verbil- ligt durchgefuehrt wuerden. Im Jahre 1974 sei der sog. Maharishi-Effekt entdeckt worden, der besage, daP sich die soziale Lebensqualitaet in Staedten und Laendern verbessere, wenn nur 1 v.H. der Bevoelkerung das TM- oder das TM-Sidhi- Programm ausuebten. AuPerdem foerdere die Organisation welt- weit die wissenschaftliche Grundlagenforschung ueber die Einsatzmoeglichkeit des TM-Programms. Kursgebuehren von 60.000,-- bis 70.000,-- DM gebe es nicht. Bei der Residenz in Selligsberg handele es sich um zwei alte Hotels, die von der TM-Organisation groePtenteils in Eigenleistung restau- riert worden seien. Von Luxus koenne keine Rede sein. Die Flugmatte sei keine fliegender Teppich, sondern eine Schaumstoffmatratze, die von den Ausuebenden des TM-Sidhi- Programms benutzt werde, Das sog. Fliegen koenne nicht als Betrug bezeichnet werden; es sei kein Selbstzweck, sondern eine Begleiterscheinung auf einem systematischen Weg zur Entwicklung vollkommener koerperlich-geistiger Gesundheit. Zu allen Zeiten und in allen Kulturen habe es Levitationsphaeno- mene gegeben, Die von der TM-Bewegung eingesetzte Weltregie- rung strebe nicht politische Macht an, sondern ihr komme[top ]
|